Betreiberpflichten

Betreiberpflichten

Ein Betreiber einer Aufzugsanlage wird vom deutschen Gesetz als Arbeitgeber betrachtet. Somit mit ist jeder Betreiber einer Aufzugsanlage dazu verpflichtet, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung bzw. eine Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik für seinen Aufzug zu erstellen, zu dokumentieren und abschließend zu unterschreiben. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Betreiber, dass von seinem Aufzug keine Gefahren für Dritte entstehen können.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nur von sachkundigen Personen gestattet. Wenn der Arbeitgeber selbst nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt, ist er verpflichtet, sich fachkundige Unterstützung zu holen.

Weitere Betreiberaufgaben gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen", lauten wie folgt:

  • Regelmäßige Wartungen nach DIN EN 13015 durch ein fachkundiges Aufzugsunternehmen.
  • Seit dem 01.01.2021 muss ein funktionierendes 2 Wege Kommunikationssystem (Notrufsystem) zu einer ständig besetzten Stelle (24/7) nachgewiesen und ggfs. in Form eines Notfallplanes dokumentiert und am Aufzug hinterlegt oder angebracht werden.
  • Organisation der wiederkehrenden ZÜS-Prüfungen incl. der Prüfplaketten.
  • Regelmäßige Inaugenscheinnahme (Kontrolle/Überprüfung) der Aufzugsanlage durch einen Aufzugswärter (z.B. Hausmeister), durch eine beauftragte Person (Fremdfirma) oder durch digitale Fernüberwachung (GSM) des Aufzuges.

Hier bin ich als unabhängiger und herstellerneutraler Fachingenieur mit einem sehr guten Netzwerk in die Aufzugsbranche genau der richtige Ansprechpartner, der zudem keinerlei Vorteile vom Ergebnis der Aufzugsanalysen hat. Ich hole den Betreibern qualifizierte Alternativangebote von adäquaten Aufzugs- oder Wartungsfirmen in Ihrer Nähe und stehe letztendlich auch für meine neutrale und wirtschaftliche Empfehlung am Ende mit meinem Namen. Selbstverständlich überwache ich auch gerne alle Maßnahmen bis zum neuen Wartungs- bzw. Notruf Abschluss.

Leistungsphasen

Leistungsphasen Betreiberpflichten

  • Besichtigung der Anlage mit Bestandsaufnahme, Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Erstellung einer Zustandsbewertung und Empfehlung von Maßnahmen
  • Erstellung einer neutralen Ausschreibung und Einholung von qualifizierten Angeboten
  • Vergabeverhandlungen, Auswertung und Empfehlung Auftragsvergabe
  • Technische Auftragsklärung mit Bemusterung, Erstellung eines Bauzeitenplans und Koordinierung der erforderlichen Gewerke
  • Überwachung der Ausführung mit Baustellenbesuchen
  • Übergabe an den Bauherrn mit Wartungs- und Notrufvertragsempfehlung

Grundsätzlich gilt bei einer Gefährdungsbeurteilung folgende Vorgehensweise:
- Prüfung und Beurteilung der Komponenten von der Aufzugsanlage vor Ort
- Auswertung der Ergebnisse und Empfehlung von Maßnahmen

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