
GEG ist kein Witz!
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, hat die energetischen Anforderungen an Gebäude weiter verschärft. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Aufzugsschächten zu, insbesondere in Bezug auf deren Entrauchung und Luftdichtigkeit.
Gemäß den aktuellen Vorgaben des GEG müssen Gebäude nach der DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA auf Luftdichtigkeit geprüft werden. Diese Norm sieht vor, dass Aufzugsschächte bei der Luftdichtigkeitsprüfung besondere Beachtung finden. Entrauchungsöffnungen in den Schächten dürfen nur dann während des Tests abgedichtet werden, wenn eine automatische Entrauchung vorhanden ist. Ohne diese Technik müssen die Öffnungen offen bleiben, was eine präzisere Planung und Umsetzung für Aufzugsschächte erforderlich macht. Dies stellt eine Änderung gegenüber früheren Regelungen dar, bei denen solche Öffnungen generell während des Tests abgedichtet wurden. Für Planer und Ausführende ist es daher essenziell, die aktuellen Anforderungen an die Entrauchung von Aufzugsschächten zu kennen und bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten zu berücksichtigen.
Das neue GEG erfordert also eine präzise Fachplanung und Ausführung der Aufzugsschachtentrauchung, um sowohl den Brandschutz als auch die energetischen Vorgaben zu erfüllen.
ZURÜCK