Gefährdungsbeurteilung bei Aufzugsanlagen: Was Betreiber jetzt wissen müssen
Seit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) ist eines klar: Jeder Betreiber einer Aufzugsanlage ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Maßnahme ist nicht nur Teil einer verantwortungsbewussten Sicherheitsstrategie – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Nichteinhaltung empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Erfahren Sie mehr über die Gesetzesänderung!
GEG ist kein Witz!
In Bezug auf die Fachplanung von Aufzugsschächten hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Die GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Aufzugsschächten einzuhalten sind. Hier ist eine qualifizierte Fachplanung unerlässlich.
Erfahren Sie mehr über das neue GEG!