
Betreiberpflicht: Aufzugswartungen
Wer darf eine Wartungen an Aufzügen durchführen?
Grundsätzlich dürfen diese Arbeiten ausschließlich Fachfirmen übernehmen, die entsprechend qualifiziert sind. Dazu gehören Unternehmen, die die Anforderungen der DIN EN 13015 (Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen) erfüllen. Diese Norm stellt sicher, dass die Wartungsarbeiten nach höchsten Qualitätsstandards und unter Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden.
Wie häufig muss eine Wartung durchgeführt werden?
Die Anzahl der Wartungsintervalle ist abhängig von der Nutzung der Aufzugsanlage. Bei hoher Frequentierungen empfehlen wir einen 2-monatlichen Intervall und bei wenigen Fahrten reicht eine 6-monatliche Wartung.
Was darf eine Wartung kosten?
Die Kosten einer Wartung können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der Haltestellen, der Art des Aufzugs, dem Standort sowie individuellen Anforderungen des Betreibers. Nutzen Sie unser breites Netzwerk zu den Wartungsunternehmen in Ihrer Nähe und erhalten Sie ein marktgerechtes und auf Ihre Aufzuganlage abgestimmtes Angebot.
Warum sollten Sie unsere Expertise nutzen?
Wenn es um die Auswahl einer geeigneten Wartungsfirma geht, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in der Aufzugsbranche beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur bestmögliche Wartungsqualität zu vermitteln, sondern auch Kosten zu sparen und den Betrieb Ihres Aufzugs nachhaltig sichern zu können.
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