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Gefährdungsbeurteilung bei Aufzugsanlagen: Was Betreiber jetzt wissen müssen

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Risiken im Betrieb von Aufzugsanlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Sie ist die Basis für alle weiteren sicherheitsrelevanten Entscheidungen. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und den Betrieb langfristig sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage: TRBS 3121 und BetrSichV

Die TRBS 3121 konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzugsanlagen. Die wichtigsten Punkte der Gefährdungsbeurteilung sind in § 3 und § 4 der BetrSichV geregelt. Bei Verstößen drohen laut § 22 Abs. 1 BetrSichV folgende Bußgelder:

  • Gefährdung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beurteilt: 3.000€
  • Beurteilung nicht durch fachkundige Person durchgeführt: 1.500€
  • Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht rechtzeitig aktualisiert: 1.500€
  • Ergebnis der Beurteilung vor Erstverwendung nicht dokumentiert: 1.500€
  • Verwendung eines Arbeitsmittels ohne Beurteilung oder Schutzmaßnahmen: 3.00€

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung von fachkundigem Personal erstellen.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Aufzugsanlage rechtskonform betrieben wird?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen, um sowohl eine sichere als auch eine rechtlich abgesicherte Aufzugsanlage zu gewehrleisten.

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